Auf der Paarebene hat es vor einer Trennung meist emotionale Verletzungen gegeben. Oft ist man nicht sonderlich gut aufeinander zu sprechen. Auch wenn Sie wütend aufeinander sind oder sich verletzt fühlen:
TIPP 1: Reden Sie nie schlecht über den anderen Elternteil vor Ihrem Kind oder mit Ihrem Kind. Kinder geraten dadurch in einen Loyalitätskonflikt und fühlen sich hin- und hergerissen. Dies schadet der Entwicklung Ihres Kindes. Auch wenn Sie kein Paar mehr sind, Sie werden immer gemeinsam Eltern bleiben.
TIPP 2: Trennen Sie die Paarebene von der Elternebene. Auf der Elternebene sollten Sie gesprächsbereit sein – was nicht bedeuten muss, dass Sie mit dem Ex-Partner/in beste Freunde werden müssen, wenn dies aufgrund von emotionalen Verletzungen nicht möglich ist. Es kann sein, dass Sie von Ihrem Ex-Parnter/in als Lebensgefährten/in nichts mehr halten (Paarebene), das muss aber nicht heißen, dass er ein schlechter Papa oder sie eine schlechte Mama ist (Elternebene). Tragen Sie Konflikte der Paarebene nie auf dem Rücken der Kinder aus!
TIPP 3: Zwingen Sie Ihr Kind nie, etwas Schlechtes über den anderen Elternteil zu sagen oder zu hören.
TIPP 4: Geben Sie Ihren Kindern nicht die Ersatz-Rolle für den Ex-Partner/in – erwarten Sie keinen Trost durch Ihre Kinder, wenn es Ihnen selbst nicht gut geht.
TIPP 5: Fördern Sie den Kontakt zum anderen Elternteil. Es ist wichtig für Ihr Kind, dass Papa und Mama erhalten bleiben.
TIPP 6: Lassen Sie Ihren Ex-Partner/in nicht über die Kinder ausspionieren!
TIPP 7: Treffen Sie gemeinsame Absprachen in Angelegenheiten, die die Kinder betreffen.
TIPP 8: Halten Sie sich an Absprachen, die Sie mit Ihrem Ex-Partner/in bezüglich der Kinder getroffen haben.
TIPP 9: Lassen Sie dem anderen Elternteil Informationen zukommen, die Sie bezüglich der Kinder bekommen haben.
TIPP 10: Gehen Sie respektvoll miteinander um – besonders in Anwesenheit der Kinder, aber auch, wenn die Kinder nicht anwesend sind!
Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen möchten und Ihre Kinder minderjährig sind, müssen Sie seit 2013 eine Elternberatung in Anspruch nehmen, in der Sie über die Bedürfnisse Ihrer Kinder in dieser Lebenssituation beraten werden. Weitere Informationen finden Sie in meinem Beitrag „Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung (§95 Abs. 1a AußStrG)“.
Achten Sie gut auf sich und Ihre Familie!
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Alles Liebe, Ihre